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1. Dienstleistungen im Haushalt steuerlich absetzbar!

Haushaltnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel die Kosten für Pflege, Betreuung, Reparaturen und Handwerkerabeiten. Höchstens 3.000 EURO, davon sind 20% der nachgewiesenen und berücksichtigungsfähigen Kosten abziehbar, also 600 EURO pro Jahr. Für Handwerksarbeiten gelten nur die Arbeitszeiten, jedoch nicht das eingesetzte Material. Insofern sollte in den Rechnungen die Position Arbeitszeit gesondert ausgewiesen sein. Detailierte Bedingungen erfahren Sie über die steuerliche Beratung.